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Wo ein Volkswille ist, ist auch ein Ausweg

Eigentlich lässt der angenommene Verfassungsartikel an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: «Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.»

Am 11. März 2012 stimmte die Bevölkerung der Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» zu – mit einer knappen Ja-Mehrheit von 28 451 Stimmen. Seither arbeiten Bundesrat und Parlament an einer Verwässerung der Initiative, wie das in dieser Dimension noch kaum je vorgekommen ist. «Es ist, als hätten wir gar nie über die Initiative abgestimmt», sagt Brigit Wyss, Projektleiterin beim Initiativkomitee der Fondation Franz Weber.

http://www.schweizamsonntag.ch/ressort/politik/wo_ein_volkswille_ist_ist_auch_ein_ausweg/

Botschaft zur Umsetzung der Zweitwohnungs­initiative ist eine Ohrfeige für die Demokratie

Die Initianten, die nicht einmal über den Zeitplan des Bundesrats zur Ausarbeitung der Botschaft orientiert wurden, nehmen den bundesrätlichen Entwurf konster­niert zur Kenntnis. Er trägt den Einwänden durch Helvetia Nostra während der Ver­nehmlassungsphase keinerlei Rechnung.

Des Weiteren hat der Bundesrat bei Punkten, wo zwei Varianten zur Beratung vorlagen, trotz geschlossener Kritik durch die Umweltverbände systematisch die lascheste Variante gewählt.

Sollte der Gesetzesentwurf durch das Parlament in der vorgeschlagenen Form angenommen werden, wäre dies für den Schweizer Volkswillen in den betroffenen Regionen geradezu ein Hohn. Dies ist umso schockierender, als es sich hier um eine nie zuvor dagewesene Situation handelt, nachdem das Bundesgericht am 22. Mai 2013 seine Interpretation des Volkswillens publizierte. Das oberste Gericht unterstrich darin den Volkswillen zur Umsetzung eines sofortigen und strikten Bauverbots von Zweitwohnungen in aller Deutlichkeit. Die Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen! » ist am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden. Damit betonte das Gericht ganz klar die einschneidende Konsequenz daraus, nämlich ein sofortiges Bauverbot sämtlicher neuer Zweitwohnungen ab dem 11. März 2012.

Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang Artikel 15 des bundesrätlichen Gesetzesentwurfs. Er soll ermöglichen, dass künftig Erstwohnungen, die nicht vermietet werden können, in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Diese geplante Ausnahme zur Sistierung des Bauverbots wird von den Initiativgegnern bereits schamlos ausgenutzt. Im Wallis werden zurzeit reihenweise Baugesuche für Zweitwohnungen in Erstwohnungen umgewandelt, denn die Bauherren rechnen bereits mit dieser Ausnahmeregel. Dann müssen sie bloss nachweisen, dass sie ihre Wohnung erfolglos zur Vermietung angeboten haben, und schon sind diese von Beginn an als Zweitwohnungen geplanten Bauten legalisiert.

Legalisiert werden nachträglich auch alle Zweitwohnungsprojekte, die vor dem 11. März 2012 in der Planungs-, Bewilligungs- und Realisierungsphase standen. Zudem dürfen gemäss Entwurf unrentable, mindestens seit 25 Jahren bestehende Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Ein Hohn für die Hotellerie. So wird es künf­tig nicht mehr attraktiv sein, ein Hotel zu retten. Und dies, obwohl ein Hotel einem Ferienort eine viel grössere Wertschöpfung bringt als einige Ferienwohnungen, die ohnehin meist leer stehen.

Schliesslich drückt sich der Bund um jegliche Einhaltung des Gesetzes, indem er die Überwachung der Anwendung an die Kantone abschiebt, also auch an jene Administrationen, die nie einen Hehl gemacht haben aus ihrer Absicht, den Volkswillen zu umgehen.

Die Initianten werden den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess nutzen, um den Ratsmitgliedern diese institutionelle Problematik darzulegen. Sollten sie damit auf taube Ohren stossen, wird eine Koalition von Umweltverbänden nicht zögern, sich erneut ans Volk zu wenden: mit einem Referendum.

Helvetia Nostra und Fondation Franz Weber

Vernehmlassungsantwort von Helvetia Nostra zum Entwurf des Bundesgesetzes sowie der Verordnung über Zweitwohnungen

Stossende Bestimmungen im Gesetzesentwurf

Helvetia Nostra ist dem Respekt des Volkswillens verpflichtet. Deshalb nimmt sie in der laufenden Vernehmlassung Stellung zum Entwurf des Bundesgesetzes sowie zur Verordnung über Zweitwohnungen. Helvetia Nostra ist Initiantin der Zweitwohnungsinitiative. Volk und Stände nahmen diese am 11. März 2012 an. Gewisse Bestimmungen des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs verletzen teilweise die Bundesverfassung (BV).

Seit Annahme der neuen Verfassungsbestimmung in Artikel 75b BV versuchen verschiedene kantonale und kommunale Behörden, die Verfassungsbestimmung zu umgehen oder deren Anwendung zu erschweren. In diesem Licht begrüsst Helvetia Nostra das Bundesgerichts-Urteil vom 22. Mai 2013. Demnach ist die Verfassungsbestimmung nicht nur direkt anwendbar, sondern beinhaltet zusätzlich einen unantastbaren Kern, der die Freiheiten des Gesetzgebers einschränkt.

In Ihrer Vernehmlassungsantwort weist Helvetia Nostra auf eine Vielzahl problematischer Bestimmungen hin, die zum Ziel haben, die Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung abzuschwächen oder sogar zu umgehen. Folgende Bestimmungen des Gesetzesentwurfs sind besonders stossend und verletzen teilweise den Auftrag der Bundesverfassung (Details in der Vernehmlassungsantwort):

  • Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c sowie Artikel 8: International ausgerichtete, kommerzielle Vertriebsplattform. Die äusserst schwammige Definition führt dazu, dass neue Zweitwohnungen entstehen, die auf dem Markt keine Mieter finden. Dies bedeutet neue kalte Betten. Helvetia Nostra verlangt die Streichung dieser Artikel.
  • Artikel 9: Wohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben. Dieser Artikel verletzt eindeutig Artikel 75b der Bundesverfassung. Helvetia Nostra fordert die Abänderung von Absatz 1 und die Streichung von Absatz 2.
  • Artikel 11: Projektbezogene Sondernutzungspläne. Dieser Artikel verletzt die Verfassungsbestimmung und unterwandert den von Volk und Ständen gewollten unmittelbaren Baustopp von neuen Zweitwohnungen. Helvetia Nostra fordert die Streichung dieses Artikels.
  • Artikel 12: Altrechtliche Wohnungen. Der Bundesrat macht hier fälschlicherweise die Eigentumsgarantie geltend. Damit öffnet er Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen Tür und Tor. Die Verfassungsbestimmung in Art. 75b BV ist jedoch eine ausreichende Grundlage zur Einschränkung der Eigentumsfreiheit. Helvetia Nostra besteht hier mindestens auf der strikten Anwendung der Variante zu Artikel 12 Absatz 2 bis 4.
  • Artikel 14, 15 (Änderung und Sistierung der Nutzungsbeschränkung) und 17 (Aufsichtsbehörde): Behörden in gewissen Regionen legen gegenüber der Anwendung von Art. 75b BV und der Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 teilweise eine eigentliche Verweigerungshaltung an den Tag. Dies macht eine striktere Regulierung unumgänglich. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass sämtliche Kantone und Gemeinden die Verfassungsbestimmung und das Bundesgesetz gleicherweise anwenden. Die Oberaufsicht durch eine Bundesbehörde (z.B. Bundesamt für Raumentwicklung) ist unumgänglich.

Helvetia Nostra ist insbesondere besorgt über die zunehmende Tendenz, strittige Bauvorhaben einfach mit einer Nutzungseinschränkung als Erstwohnungen zu versehen. Der Gesetzesentwurf lässt glaubwürdige Mittel zur Verhinderung von Missbrauch vermissen. Die Überwachung muss bedeutend verstärkt werden.

Einsprachen: Gesuche für Baubewilligungen für neue Zweitwohnungen

Helvetia Nostra lädt Bürgerinnen und Bürger, die missbräuchliche Gesuche für Baubewilligungen für neue Zweitwohnungen beobachten dazu ein, Einsprache gegen die Erteilung dieser Baubewilligungen zu erheben. Einen Musterbrief finden Sie hier.


Wir danken Ihnen für die Zusendung einer Kopie Ihrer Einsprache sowie der Antwort auf Ihre Einsprache (bei Erhalt) an die folgende Email Adresse: ffw@ffw.ch

Der Bundesrat missachtet die Bundesverfassung

Der Gesetzesvorschlag des Bundesrates zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 27. Juni 2013 ist ein Trauerspiel. Der Bundesrat missachtet mit seinem Gesetzesvorschlag den Willen von Volk und Ständen, den Neubau von Zweitwohnungen einzuschränken und verletzt damit den neuen Artikel 75b der Bundesverfassung.

Artikel 75b der Bundesverfassung hält eindeutig fest: Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt. Unter Missachtung dieser Verfassungsbestimmung hat der Bundesrat heute seinen Gesetzesvorschlag zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen präsentiert. Der vorgeschlagene Gesetzestext verletzt die Zweitwohnungsbeschränkung gemäss Artikel 75b und öffnet dem weiteren Zweitwohnungsbau Tür und Tor. Dabei übergeht der Bundesrat die in der öffentlichen Beratung am 22. Mai 2013 vom Bundesgericht vertretene Meinung, wonach das Gesetz die Kernbestimmungen des Verfassungsartikels nicht verletzen darf.

Die von Franz Weber präsidierte Helvetia Nostra bedauert den Kniefall des Bundesrats vor den Lobbyisten von Bau- und Immobilienwirtschaft und wird sich in der Vernehmlassung und nachfolgenden parlamentarischen Beratung dafür einsetzen, dass Bundesverfassung und Volkswille respektiert werden.

Der Vorschlag des Bundesrates zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen verstösst in folgenden Punkten gegen die Bundesverfassung:

  • Artikel 75b beschränkt den Anteil der Wohneinheiten sowie der Bruttogeschossfläche der Zweitwohnungen auf 20% einer Gemeinde. Der Gesetzesvorschlag setzt sich über diese Bestimmung hinweg und beschränkt nur die Anzahl Wohneinheiten. Zudem bleiben Erweiterungen der bestehenden Zweitwohnungen möglich.
  • Das im Gesetzesvorschlag vorgesehene Konzept der „touristisch bewirtschafteten Wohnung“ ist äusserst ungenau und erlaubt indirekt den Bau unzähliger neuer Zweitwohnungen, die zweifelhaften Nutzungsvorschriften ohne genügende Kontrolle unterstehen.
  • Zur Finanzierung von „strukturierten Beherbergungsbetrieben“ (also Hotels und Ferienresorts) können weiterhin bis 20% Zweitwohnungen ohne Nutzungseinschränkung bewilligt werden. Die strukturellen Probleme der Hotellerie bleiben dadurch ungelöst, zudem ist dies nicht nachhaltig und verstösst eindeutig gegen Artikel 75b der Bundesverfassung.
  • Strukturierte Beherbergungsbetriebe können nach 25 Jahren in Zweitwohnungen ohne Nutzungseinschränkung umgenutzt werden. Damit wird das Ende der Hotellerie in den Schweizer Alpen besiegelt und ein Anreiz geschaffen, Hotels in Zweitwohnungen umzuwandeln.
  • Gemäss der Botschaft des Bundesrats dürfen in ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten weiterhin neue Zweitwohnungen geschaffen werden. Damit fördert der Bundesrat die Verödung der Dorfzentren und führt die Bestrebungen der Raumplanung ad absurdum.
  • Der Gesetzesvorschlag gestattet die Umnutzung von Wohnungen, die vor dem 11. März 2012 gebaut oder bewilligt wurden in Zweitwohnungen. Die einheimische Bevölkerung wird damit aus ihren Wohnungen und Häusern vertrieben. Die Bestimmungen, um missbräuchliche Umnutzungen zu verhindern sind dabei zahnlos und können leicht umgangen werden.
  • In Bauzonen, die über einen vor dem 11. März 2012 bewilligten Sondernutzungsplan verfügen, dürfen weiterhin neue Zweitwohnungen gebaut werden. Weitere landschaftsverschandelnde Grossprojekte wie in Andermatt können damit erstellt werden.
  • Die Möglichkeit der Sistierung von Nutzungsvorschriften öffnet dem Missbrauch sogar bei neuen Erstwohnungen Tür und Tor.

Der Gesetzesvorschlag des Bundesrates bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, neue Zweitwohnungen zu bauen. Auch in Gemeinden, die bereits mehr als 20% Zweitwohnungen aufweisen. Helvetia Nostra fordert den Bundesrat auf, den Gesetzesvorschlag nachzubessern und damit der Bundesverfassung sowie dem Auftrag von Volk und Ständen gerecht zu werden. In diesem Sinne wird sich Helvetia Nostra auch in der Vernehmlassung sowie in der nachfolgenden parlamentarischen Beratung des Gesetzesvorschlags einbringen. Helvetia Nostra vertritt damit den Willen einer Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung sowie der Schweizer Stände. Gemäss einer repräsentativen Umfrage der Sonntagszeitung vom 26. Mai 2013 befürworten 53% der Schweizer Bevölkerung eine strikte Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Sogar 57% würden heute der Zweitwohnungsinitiative an der Urne zustimmen.